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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Simplyfind

1. Allgemeines und Vertragsschluss

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der digitalen Recruiting-Plattform „Simplyfind" und die damit im Zusammenhang erbrachten Leistungen. Betreiber der Plattform ist die Dedicated People Germany GmbH, Fronhofstraße 15, 40668 Meerbusch – vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Kleffner.

2) Unser Angebot richtet sich, ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Einen Vertragsschluss über Plattformleistungen mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB lehnen wir ab. Wenn wir darüber getäuscht worden sein sollten, dass unser Vertragspartner Verbraucher ist, behalten wir uns die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund vor.

3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

4) Unser Angebot auf Abschluss eines Vertrages ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern die Aufforderung an den Kunden, uns den Abschluss eines Vertrages anzubieten. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von zwei Arbeitstagen an unserem Sitz gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne können wir die Annahme oder Ablehnung des Angebotes erklären. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform, Bereitstellung des Dienstes, Freischaltung eines Nutzerkontos oder erfolgreiche Durchführung eines Zahlungsvorganges über das vereinbarte Entgelt. Eine von uns automatisiert versandte E-Mail, die den Eingang einer Registrierung oder Bestellung bestätigt, ist keine Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluss eines Vertrages.

5) Der Kunde hat bei seiner Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen an den Angaben sind vom Kunden unverzüglich im Kundenbereich vorzunehmen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass Rechnungen, die aufgrund unterbliebener Aktualisierung der Daten nicht korrekt ausgestellt wurden, korrigiert werden.

2. Definitionen

1) „Unternehmen“ bezeichnet juristische Personen, Personengesellschaften oder natürliche Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit Recruiting-Mandate, Vakanzen oder sonstige Suchprojekte über die Plattform erstellen, verwalten oder bearbeiten lassen.

2) „Recruiting-Partner“ bezeichnet Personalberater, Headhunter, Personalvermittler, Freelancer-Recruiter, Recruiting-Agenturen, Boutique-Beratungen, RPO-nahe Anbieter oder sonstige Unternehmer, die über die Plattform Kandidatenprofile für Recruiting-Mandate einreichen oder an Recruiting-Prozessen teilnehmen.

3) „Kandidat“ bezeichnet eine natürliche Person, deren Profil, Lebenslauf, Kontaktdaten, berufliche Informationen oder sonstige personenbezogene Daten durch einen Recruiting-Partner, durch den Kandidaten selbst oder auf sonstige zulässige Weise über die Plattform verarbeitet oder an ein Unternehmen übermittelt werden.

3. Bereitstellung und Verfügbarkeit von Simplyfind

1) Wir stellen nach Abschluss des Vertrages Simplyfind dem Kunden in angemessener Frist zur Nutzung über das Internet nach den Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung.

2) Wir schulden eine Verfügbarkeit von Simplyfind am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum, in dem Simplyfind von uns betrieben wird) von Verfügbarkeitszusage 99 % je Vertragsmonat. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die Möglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung von Simplyfind am Übergabepunkt.

3) Simplyfind ist auch verfügbar bei geplanten oder erforderlichen Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen, soweit diese nach Art, Dauer und Ankündigung für den Kunden zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für

a) Nichtverfügbarkeit für geplante Wartungsmaßnahmen Montag bis Freitag zwischen 20 Uhr und 8 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen, sofern diese kürzer als 60 Minuten andauern;

b) geplante Nichtverfügbarkeit Montag bis Freitag zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen, sofern wir diese mindestens mit einer Frist von einer Woche ankündigen;

c) Nichtverfügbarkeit zur Behebung von Fehlern, die einem sicheren Betrieb von Simplyfind nach den Vorgaben der DSGVO entgegenstehen oder sonst die IT-Sicherheit mehr als unwesentlich gefährden, sofern die Nichtverfügbarkeit eine Dauer von 1 Stunde nicht übersteigt.

4) Die Information des Kunden nach Absatz 3 erfolgt per E-Mail an die in seinem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse oder über die Plattform.

4. Nutzung von Simplyfind

1) Der Kunde erhält das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht zur vertragsgemäßen Nutzung von Simplyfind gemäß dem jeweils vereinbarten Umfang. Er darf im Rahmen der erworbenen Nutzungsmöglichkeit nur solchen Nutzern Simplyfind zur Nutzung überlassen, die dem Kunden zugehörig sind (z. B. Angestellte, Organe). Eine Überlassung der Nutzungsmöglichkeit an Dritte, auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, ist nicht gestattet, sofern es nicht mit uns vereinbart wurde.

2) Die Nutzung von Simplyfind durch den Kunden ist unzulässig, sofern und soweit hierdurch Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Er wird uns widrigenfalls von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung freihalten, es sei denn, er hat die Verletzung nicht zu vertreten. Falls entsprechende Ansprüche gegen uns erhoben werden sollten, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde ist berechtigt, auf seine Kosten an der Abwehr solcher Ansprüche mitzuwirken.

3) Sofern der Kunde die Vorgaben des Absatzes 2 verletzt, sind wir nach unserem billigen Ermessen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit berechtigt, vorrangig die von dem Verstoß betroffenen Inhalte, Funktionen oder Verarbeitungsvorgänge zu sperren, soweit hierdurch die Verletzung abgestellt oder hinreichend gemindert werden kann. Sofern eine Verletzung des Absatzes 2, für die wir in Anspruch genommen werden könnten, nur durch Löschung von Inhalten beseitigt werden kann, sind wir zur Löschung berechtigt. Wir sind ferner zu einer Sperrung des Zugangs des Kunden oder einzelner Nutzerkonten berechtigt, wenn eine Maßnahme nach Satz 1 oder 2 nicht ausreichend oder nicht möglich sein sollte oder wir hierzu gesetzlich oder aufgrund vollziehbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung verpflichtet sind. Soweit es uns zumutbar ist, informieren wir den Kunden vorab unter Setzung einer angemessenen Frist über die Verletzung und die beabsichtigte Maßnahme und fordern ihn zur Beseitigung auf. Sofern uns dies nicht zumutbar sein sollte, erfolgt die Information unverzüglich nach Ergreifen der Maßnahmen. Die Aufforderung bzw. die Information über eine erfolgte Maßnahme erfolgt per E-Mail und enthält – soweit möglich – die Angabe der beanstandeten Inhalte, den Verstoß, die zu treffende bzw. getroffene Maßnahme und ggf. Abhilfemöglichkeiten. Weitergehende Rechte, insbesondere Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Ergriffene Maßnahmen werden unverzüglich aufgehoben, sobald die für ihr Ergreifen erforderlichen Voraussetzungen entfallen sind und wir entsprechende Kenntnis haben.

4) Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung weiterhin oder wiederholt die Regelungen des Absatzes 2, so können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Zu einer Kündigung aus wichtigem Grund sind wir auch dann berechtigt, wenn ein einmaliger Verstoß gegen Absatz 2 so schwerwiegend war, dass uns eine weitere Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht zugemutet werden kann.

5) Der Kunde hat Zugangsdaten sowie Zugangsschlüssel oder vergleichbare Token, die die Nutzung von Simplyfind ermöglichen, geheim zu halten, vor unbefugter Nutzung zu schützen und bei Verdacht des Verlusts oder Missbrauchs unverzüglich zu sperren. Sofern ihm eine Sperrung nicht möglich sein sollte, hat er uns unverzüglich per E-Mail an support@simplyfind.io zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Zugangsdaten, Zugangsschlüssel oder vergleichbarer Token die von uns unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen nutzen, haftet der Kunde für den hieraus entstehenden Schaden.

5. Zusätzliche Regelungen für Unternehmen und Recruiting-Partner

1) Unternehmen haben beim Veröffentlichen einer Kandidatensuche auf Simplyfind die von uns jeweils geforderten Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Sofern ihm infolge einer entsprechenden Ausschreibung Unterlagen und andere Informationen zu einem Kandidaten übermittelt werden, sind diese ausschließlich zu zum Zwecke der Kandidatensuche und der Besetzung der ausgeschriebenen Position zu verwenden.

2) Unternehmen prüfen ihnen zur Verfügung gestellte Kandidatenprofile eigenverantwortlich. Simplyfind übernimmt keine Gewähr für Eignung, Verfügbarkeit, Wechselbereitschaft, Qualifikation, Arbeitserlaubnis, Identität oder Richtigkeit der Angaben eines Kandidaten. Sie sind verpflichtet, den Status eingereichter Kandidatenprofile zeitnah und zutreffend zu pflegen. Dazu gehören insbesondere Ablehnung, Rückfrage, Detailanforderung, Freischaltung, Interview, Angebot, Vertragsverhandlung, Einstellung oder Prozessende.

3) Sobald eine über Simplyfind ausgeschriebene Stelle besetzt wurde oder nicht mehr besetzt werden soll, ist diese aus Simplyfind zu deaktivieren. Sofern der eingestellte Kandidat über Simplyfind gefunden wurde, ist dies vom Unternehmen unverzüglich mittels der von Simplyfind zur Verfügung gestellten Funktion zu bestätigen.

4) Recruiting-Partner haben keinen Anspruch auf Anzeige, Zuweisung, Teilnahme oder Bearbeitung bestimmter Recruiting-Mandate. Simplyfind und/oder das jeweilige Unternehmen können Recruiting-Partner nach sachlichen Kriterien auswählen, zulassen oder ablehnen.

6. Besetzung von Stellen

1) Wir schulden mit Simplyfind keinen bestimmten Vermittlungserfolg, keine bestimmte Anzahl an Recruiting-Mandaten, Kandidatenprofilen, Freischaltungen, Interviews, Einstellungen, Umsätzen oder Vertragsabschlüssen, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

2) Simplyfind bietet eine Plattform, um Unternehmen und Recruiting-Partner hinsichtlich der Besetzung einer ausgeschriebenen Position zusammenzuführen. Ein Vertragsverhältnis über die Zusammenarbeit von Unternehmen und Recruiting-Partner entsteht mithin allein zwischen diesen. Simplyfind steht insoweit allein die mit den Parteien vereinbarte Vergütung zu (insb. bei erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten)

3) Es besteht kein Anspruch darauf, dass Stellenausschreibungen eines Unternehmens veröffentlicht werden. Sofern wir dies im Einzelfall ablehnen sollten, werden wir das Unternehmen in angemessener Frist unter Angabe der Gründe über unsere Entscheidung informieren und dem Unternehmen eine Stellungnahme ermöglichen, die wir berücksichtigen werden.

4) Wird ein Kandidat von mehreren Recruiting-Partnern für dasselbe Recruiting-Mandat eingereicht, gilt grundsätzlich die First Valid Submission als maßgebliche Einreichung für die Zuordnung eines etwaigen Erfolgsfalls. Eine Einreichung ist nur dann wirksam, wenn sie vollständig, rollenbezogen, mit ausreichender Rechtsgrundlage, unter Einhaltung der Mandatsbedingungen und über die Plattform erfolgt.

5) Ist ein Kandidat dem Unternehmen bereits vor der Einreichung über Simplyfind für dasselbe oder ein wirtschaftlich vergleichbares Recruiting-Mandat bekannt gewesen, hat das Unternehmen dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang des Kandidatenprofils, über die Plattform uns und dem Recruiting-Partner mitzuteilen und auf Anfrage geeignete Nachweise vorzulegen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, kann Simplyfind die Einreichung als maßgebliche Einreichung berücksichtigen, sofern keine gegenteiligen Nachweise vorliegen.

6) Für wirksam eingereichte oder freigeschaltete Kandidaten gilt eine Schutzfrist von 12 Monaten ab Einreichung oder Freischaltung, sofern keine abweichende Mandatsbedingung vereinbart wurde. Sofern das Unternehmen in der Schutzfrist einen Anstellungsvertrag mit einem Kandidaten abschließen sollte, gilt dies als über Simplyfind vermittelt, es sei denn, das Unternehmen kann nachweisen, dass die Anstellung nicht auf die Nutzung von Simplyfind beruhte.

7) Eine Vermittlung mittels Simplyfind liegt auch vor, wenn der Kandidat von einem Unternehmen nicht für die beabsichtigte, sondern eine andere Stelle angestellt wird. Gleiches gilt bei Einstellung durch ein verbundenes Unternehmen des Unternehmens.

8) Werden aufgrund durch ein Unternehmen mehrere Kandidaten mittels Simplyfind eingestellt, fällt für jedes Placement eine gesonderte Vermittlungsprovision und ein gesonderter Plattformanteil an, sofern nicht anders mit uns vereinbart.

9) Bei Streitigkeiten über Einreichungszeitpunkt, Kandidatenzuordnung, Schutzfrist, Mandatsbezug oder Zahlungsberechtigung dienen die in Simplyfind dokumentierten Daten, Zeitstempel, Statusänderungen, Kommunikationsverläufe und Freischaltungen als wesentliche Prüfgrundlage. Den betroffenen Nutzern bleibt der Nachweis offen, dass diese Daten unrichtig oder unvollständig sind.

7. Garantie, Ersatzkandidaten

1) Ein Unternehmen kann in einer Stellausschreibung einen Garantiezeitraum und Garantiebedingungen angeben, die zwischem ihn und Recruiting-Partnern gelten.

2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, Ersatzkandidat oder sonstige Garantieleistung, wenn:

a) das Unternehmen die Position streicht,

b) das Unternehmen die Position intern oder anderweitig besetzt,

c) das Unternehmen den Kandidaten ohne vom Kandidaten zu vertretenden Grund ablehnt oder nicht beschäftigt,

d) das Unternehmen die Beendigung selbst veranlasst,

e) das Unternehmen seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt,

f) der Garantiefall nicht fristgerecht gemeldet wird,

g) die zugrunde liegende Vermittlungsprovision nicht gezahlt wurde.

8. Umgehungsverbot und Direktkontakt

1) Unternehmen dürfen Recruiting-Partner oder Kandidaten, die ihnen im Rahmen einer Stellenausschreibung über Simplyfind bekannt wurden nicht außerhalb Simplyfind kontaktieren oder kontaktieren lassen, soweit dies nicht der Besetzung der über Simplyfind ausgeschriebenen Stelle dient. Unzulässig sind insbesondere Direktabsprachen, Vertriebsaktivitäten oder sonstige Kontaktaufnahmen, die auf die Umgehung von Gebühren, Plattformanteilen oder Plattformprozessen gerichtet sind.

2) Absatz 1 gilt entsprechend für Recruiting-Partner hinsichtlich Unternehmen, die ihnen im Rahmen einer Stellenausschreibung über Simplyfind bekannt wurden.

3) Das vorstehende Verbot gilt während der Nutzung von Simplyfind und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der letzten über Simplyfind erfolgten Einreichung, Freischaltung, Kommunikation, Mandatsanzeige oder sonstigen Kontaktanbahnung, sofern keine abweichende Vereinbarung mit uns getroffen wurde.

4) Bei Verstoß gegen Absatz 1 oder 2 ist Simplyfind berechtigt, die wegen des Verstoßes entgangenen Nutzungsgebühren, Plattformanteile und sonstigen Entgelte nachzuberechnen sowie ggf. weitergehende Ansprüche geltend zu machen.

9. KI-Funktionen

1) Simplyfind kann Funktionen umfassen, die unter Verwendung künstlicher Intelligenz („KI") bereitgestellt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem aktuellen Stand der Technik KI-Modelle nicht zu 100 % fehlerfrei arbeiten und nicht stets das erwartete Ergebnis ausgeben. Soweit mit dem Kunden keine abweichenden Qualitätsstandards vereinbart sind, schulden wir die Bereitstellung der KI-Funktionen nach dem Stand der Technik. Ein bestimmter Erfolg oder eine bestimmte Leistungsfähigkeit sind nicht geschuldet.

2) KI- oder softwaregestützte Funktionen können insbesondere zur Extraktion von Lebenslaufdaten, Strukturierung von Profilinformationen, Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Profilen, Matching-Unterstützung, Vorauswahl, Sortierung, Statistik oder Prozessautomatisierung eingesetzt werden. Solche Funktionen dienen der Unterstützung des Recruiting-Prozesses. Eine abschließende Prüfung, Bewertung und Entscheidung obliegt dem jeweils verantwortlichen Nutzer.

3) Dem Kunden ist es untersagt,

a) KI-Output, der von Simplyfind mittels KI generiert oder unterstützt wurde, zum Training oder zur Entwicklung anderer KI-Modelle zu verwenden, es sei denn, die Nutzung erfolgt ausschließlich zu internen Geschäftszwecken des Kunden, ohne Weitergabe an Dritte und ohne Bereitstellung in eigenen oder fremden Produkten oder Services mit Außenwirkung;

b) die KI-Funktionen von Simplyfind zu vertragsfremden Zwecken zu nutzen, insbesondere mit dem Ziel, die mittels KI erbrachten Funktionen nachzuvollziehen, nachzubilden oder deren Leistungsmerkmale abzuleiten, um hierauf aufbauend andere KI-Modelle zu erstellen oder trainieren zu lassen;

c) die KI-Funktionen einem Reverse Engineering, technischen Benchmarking oder sonstigen Analysen zu unterziehen, die auf die Rekonstruktion von Modellen, Gewichten, Prompts, Trainingsdaten oder Schnittstellen abzielen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

4) Der Kunde ist verpflichtet, vor einer eigenen Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Entscheidung auf Grundlage von KI-Output dessen Eignung, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit eigenverantwortlich zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen oder Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit Auswahl-, Einstellungs-, Ablehnungs-, Vergütungs- oder Beschäftigungsprozessen.

5) Eine Verwendung von Kundeninhalten, Kandidatendaten oder sonstigen personenbezogenen Daten zu Trainings- oder Verbesserungszwecken von KI-Modellen erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung, in der Rollen und Verantwortlichkeiten, Zweck, Rechtsgrundlage, Schutzmaßnahmen sowie Umfang und Dauer festgelegt sind.

10. Übertragung von Rechten durch den Kunden

1) An den vom Kunden in Simplyfind gespeicherten Daten, Dokumenten oder sonstigen Inhalten („Kundeninhalte") räumt der Kunde uns für die Laufzeit dieses Vertrages sowie einen angemessenen Abwicklungs- und Sicherungszeitraum ein nicht ausschließliches, übertragbares, weltweites, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, beschränkt auf den zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang.

2) Kundeninhalte können insbesondere Unternehmensangaben, Recruiting-Mandate, Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile, Kandidatenprofile, Lebensläufe, Kommunikationsinhalte, Statusdaten, Bewertungen, Prozessinformationen, Abrechnungsdaten und sonstige vom Kunden oder seinen Nutzern bereitgestellte Inhalte sein.

3) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Speichern, Vervielfältigen, Bearbeiten, Formatieren, Transkodieren, Indizieren, Komprimieren, Verschlüsseln, Anzeigen, Übermitteln und Bereitstellen, soweit dies für die vertragsgemäße Bereitstellung von Simplyfind, die Durchführung des jeweiligen Recruiting-Prozesses oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

4) Die Nutzung zu Support-, Fehleranalyse-, IT-Sicherheits-, Verfügbarkeits-, Leistungsüberwachungs-, Abrechnungs- und Compliance-Zwecken ist mit umfasst.

11. Kundensupport

1) Wir stellen für den Kundensupport ein Ticketsystem oder einen vergleichbaren Supportkanal zur Verfügung, der über die auf unserer Webseite oder in der Plattform angegebenen Zugangswege erreichbar ist.

2) Kundenanfragen werden im Regelfall werktags innerhalb von 48h an unserem Sitz bearbeitet. Eine bestimmte Lösungszeit schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3) Supportleistungen umfassen nicht die Rechtsberatung, Personalberatung, arbeitsrechtliche Prüfung, steuerrechtliche Prüfung, sozialversicherungsrechtliche Prüfung oder inhaltliche Bewertung von Recruiting-Entscheidungen.

12. Datensicherung und Wiederherstellung von Daten

1) Wir erstellen Sicherungskopien der in Simplyfind gespeicherten Daten. Sofern wir einen Datenverlust feststellen sollten, stellen wir die verlorenen Daten aus der Datensicherung auf den Zeitpunkt der verfügbaren Datensicherung wieder her, soweit dies technisch möglich und angemessen ist. Wir informieren die betroffenen Kunden über den Verlust und den Zeitpunkt, auf den die Daten wiederhergestellt wurden, per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse oder über die Plattform.

2) Der Kunde informiert uns unverzüglich per E-Mail an support@simpyfind.io, wenn er einen Datenverlust, eine Datenbeschädigung oder eine sonstige Störung feststellt.

3) Der Kunde ist für die Prüfung, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm in Simplyfind eingebrachten Daten verantwortlich. Soweit der Kunde Daten außerhalb von Simplyfind weiterverarbeitet oder exportiert, ist er für deren Sicherung in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.

13. Entgelte und Abrechnung, Änderung vereinbarter Entgelte

1) Für die Nutzung von Simplyfind fallen die mit uns vereinbarten Entgelte an. Alle Entgelte verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Über feste Entgelte rechnen wir jeweils im Voraus über die jeweilige Vertragslaufzeit ab. Variable Entgelte werden jeweils nachträglich berechnet.

2) Soweit Recruiting-Partner mittels Simplyfind einen Anspruch auf eine Vermittlungsprovision gegen ein Unternehmen verdient, schuldet er uns den vereinbarten Plattformanteil. Sofern nicht anders vereinbart, ist dies der mit dem Recruiting-Partner vereinbarte prozentuale Anteil an der ihm vom Unternehmen in Rechnung gestellten Summe.

3) Unser Plattformanteil wird unabhängig von der Zahlung des Unternehmens an den Recruiting-Partner fällig, es sei denn, wir haben die Nichtzahlung durch das Unternehmen zu vertreten. Etwaige Garantie-, Ersatzkandidaten- oder Rückabwicklungsabreden zwischen einem Unternehmen und einem Recruiting-Partner allein das Verhältnis zwischen diesen und haben keine Auswirkungen auf unseren Vergütungsanspruch.

14. Laufzeit und Kündigung

1) Der Vertrag wird für die vom Kunden bei Aufgabe der Bestellung gewählte Vertragslaufzeit fest abgeschlossen. Er kann vor Ablauf der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Übrigen ist eine Kündigung jeweils bis zum Ablauf des letzten Tags der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Festlaufzeit jeweils um den bei Vertragsschluss vereinbarten Zeitraum. Wurde keine Vertragslaufzeit vereinbart, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn

a) der Kunde erheblich oder wiederholt gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt;

b) der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist;

c) der Kunde oder ein von ihm berechtigter Nutzer Kandidatenprofile ohne ausreichende Rechtsgrundlage einreicht oder verarbeitet;

d) der Kunde falsche Angaben macht, Fake-Profile einreicht oder nicht autorisierte Kandidatenprofile verwendet;

15. Berechtigung des Kunden zum Wechsel

1) Der Kunde kann jederzeit sämtliche in Simplyfind gespeicherten digitalen Daten und Assets im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates („Data Act") über die von uns bereitgestellte API exportieren. Eine entsprechende API-Dokumentation wird von uns unentgeltlich bereitgestellt.

2) Gemäß den Vorgaben von Art. 25 Data Act kann der Kunde mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten

a) den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder in ein On-Premises-IT-System einleiten oder

b) anstelle eines Wechsels die Löschung sämtlicher von dem Kunden verarbeiteter digitaler Daten und Assets zum Vertragsende verlangen.

3) Das Verlangen ist uns per E-Mail an support@simplyfind.io zu übersenden. Während der Ankündigungsfrist und des anschließenden Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden fort.

4) Spätestens mit Ablauf der Ankündigungsfrist teilt der Kunde uns in Textform (E-Mail an die in Absatz 3 benannte Adresse) mit, welche Wechseloption ausgeübt werden soll und gegebenenfalls die Daten der vom Kunden autorisierten Dritten, die in den Wechsel eingebunden sind.

5) Der Wechsel ist ohne unangemessene Verzögerung und – sofern technisch durchführbar – innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Ablauf der Ankündigungsfrist abzuschließen (Übergangszeitraum).

6) Sofern der maximale Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar ist, teilen wir dies dem Kunden innerhalb von vierzehn Arbeitstagen nach Zugang des Wechselwunsches mit, begründen nach den Vorgaben des Data Act die technische Undurchführbarkeit und geben einen alternativen Übergangszeitraum an, der sieben Monate nicht überschreiten darf.

7) Der Kunde ist berechtigt, den Übergangszeitraum einmalig um einen Zeitraum zu verlängern, den der Kunde für eigene Zwecke für angemessen hält; das uns zustehende ordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.

8) Wir unterstützen auf Anforderung des Kunden im gesetzlich erforderlichen sowie ggf. gesondert vereinbarten weitergehenden Umfang den Wechsel und stellen die hierfür vernünftigerweise angeforderten, einschlägigen Informationen zur Verfügung.

9) Während des Übergangszeitraums haben wir nach den Vorgaben des Data Act

a) dem Kunden und vom Kunden autorisierten Dritten angemessene Unterstützung beim Wechselprozess zu leisten,

b) mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die Erbringung der vertragsmäßigen Funktionen oder Dienste fortzusetzen,

c) den Kunden über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste zu unterrichten, die auf uns zurückgehen,

d) während des Wechselprozesses und während des Abrufzeitraums ein hohes Sicherheitsniveau sicherzustellen, insbesondere für Datenübertragung und -speicherung, im Einklang mit anwendbarem Unions- oder nationalem Recht.

10) Nach Beendigung des Übergangszeitraums beginnt ein Abrufzeitraum von mindestens dreißig (30) Kalendertagen. Während des Abrufzeitraums kann der Kunde verbleibende Daten und Assets in einem gängigen, maschinenlesbaren Format über die API abrufen.

11) Nach Ablauf des Abrufzeitraums (oder eines von den Parteien einvernehmlich später festgelegten Datums) und vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses des Wechselprozesses löschen wir sämtliche Kundendaten und -Assets vollständig gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

12) Nach Abschluss des Wechselprozesses übermittelt der Kunde in Textform (E-Mail an die in Absatz 3 benannte Adresse) eine Abschlussmitteilung („Completion Notice"), in der der erfolgreiche Abschluss des Wechsels bestätigt wird. Mit Zugang der Completion Notice gilt der Wechsel als erfolgreich vollzogen.

13) Dieser Vertrag endet, und dem Kunden wird die Beendigung mitgeteilt,

a) mit erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses oder

b) mit Ablauf der Ankündigungsfrist, wenn der Kunde anstelle eines Wechsels die Löschung sämtlicher Daten und Assets verlangt hat.

14) Ein gesondertes Entgelt für den Wechsel fällt nicht an.

15) Sofern der Kunde mit uns einen Vertrag mit einer jährlichen Laufzeit abgeschlossen haben sollte, steht uns als Pönale für die vorzeitige Beendigung des Vertrags nach Art. 25 Data Act das Entgelt zu, welches wir dem Kunden ohne Ausübung des Rechts nach Art. 25 Data Act bei ordentlicher Kündigung des Vertrags hätten in Rechnung stellen dürfen.

16) Unter Datenexport bei Anbieterwechsel oder Vertragsende veröffentlichen wir eine erschöpfende Auflistung aller Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, die während des Wechselvollzugs übertragen werden können, einschließlich mindestens aller exportierbaren Daten, sowie – soweit einschlägig – eine erschöpfende Liste der Datenkategorien, die für die interne Funktionsweise von Simplyfind spezifisch sind und von den exportierbaren Daten ausgenommen werden, wenn die Gefahr einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen des Anbieters besteht, vorausgesetzt solche Ausnahmen behindern oder verzögern den Wechsel nach Artikel 23 Buchstabe c nicht.

16. Entwicklung und Verbesserung von Simplyfind

1) Mit Simplyfind erwirbt der Kunde kein statisches Produkt. Wir haben vielmehr die Absicht, Simplyfind weiter zu entwickeln, um neue Funktionen und Angebote anbieten zu können, die Simplyfind attraktiver und sicherer machen. Der Leistungsumfang von Simplyfind unterliegt daher einem Wandel. Sofern es zu Änderungen kommen sollte, mit denen vorhandene, wesentliche Funktionen entfallen oder erheblich eingeschränkt werden sollten, informieren wir den Kunden hierüber in angemessener Frist an die in dem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse.

2) Sofern Änderungen an Simplyfind für den Kunden vor dem Hintergrund der von uns geschuldeten Leistungen unzumutbar sein sollten, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen ausgeübt werden muss. Fristbeginn ist der Tag, an dem der Kunde von der Änderung Kenntnis erlangt hat.

3) Das Sonderkündigungsrecht besteht nicht bei Änderungen, die der Umsetzung gesetzlicher Änderungen, gerichtlicher Anordnungen oder der Sicherstellung der IT-Sicherheit dienen, sowie für Änderungen und den Entfall von Funktionen, die wir im Rahmen eines Beta-Tests dem Kunden zur Verfügung gestellt haben.

4) Sofern wir nach Abschluss des Vertrages neue Funktionen anbieten sollten, die über den mit dem Kunden vereinbarten Funktionsumfang hinausgehen, sind wir berechtigt, diese über das Geschuldete hinaus erbrachten Funktionen wieder einzuschränken oder einzustellen.

5) Zur Erbringung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Simplyfind dürfen wir Nutzungs- und Telemetriedaten (z. B. Protokolle, Metriken, Fehlermeldungen, Performance-Daten) aus der Nutzung von Simplyfind pseudonymisiert oder aggregiert verarbeiten und zu Zwecken der IT-Sicherheit, Stabilität, Fehleranalyse, Qualitätssicherung und Leistungsoptimierung verwenden.

6) Eine Verwendung von Kundeninhalten zu Trainings- oder Verbesserungszwecken von KI-Modellen oder allgemeinen Produktfunktionen erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden, in der Rollen und Verantwortlichkeiten (insbesondere nach DSGVO), Zweck, Rechtsgrundlage, Schutzmaßnahmen sowie Umfang und Dauer festgelegt sind.

7) Unabhängig davon sind wir berechtigt, aus der Leistungserbringung aggregierte oder anonymisierte Erkenntnisse zu gewinnen und ohne Rückführbarkeit auf den Kunden produkt- und dienstleistungsbezogen zu nutzen und zu verwerten.

17. Nichterfüllung uns obliegender Hauptleistungspflichten

1) Sofern wir mit der erstmaligen Bereitstellung von Simplyfind in Verzug kommen sollten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist, d. h. wir innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Funktionalität von Simplyfind erstmalig zur Verfügung gestellt haben sollten.

2) Kommen wir nach betriebsfähiger Bereitstellung von Simplyfind den uns obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach oder ist die geschuldete Verfügbarkeit von Simplyfind für einen Vertragsmonat unterschritten, so verringert sich die vereinbarte Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der Simplyfind dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.

3) Wir haben darzulegen, dass wir den Grund für die verspätete Bereitstellung oder die Unterschreitung der geschuldeten Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben.

4) Hat der Kunde die fehlende Verfügbarkeit von Simplyfind uns nicht angezeigt, so hat der Kunde auf unser Bestreiten zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis von der fehlenden Verfügbarkeit erlangt haben.

18. Mangelansprüche

1) Für etwaige Mängel der Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.

2) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Soweit es dem Kunden zumutbar ist, kann die Behebung eines Mangels auch durch Bereitstellung eines Workarounds erfolgen.

3) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel von Simplyfind, uns unverzüglich anzuzeigen. Soweit wir infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, für den entsprechenden Zeitraum die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.

4) Wenn wir auf eine Mängelrüge des Kunden Leistungen für Mangelsuche oder Mangelbeseitigung erbringen, so können wir hierfür eine Vergütung nach unseren üblichen und angemessenen Sätzen verlangen, sofern kein Mangel vorliegt, für den wir einstandspflichtig sind, und dies im Zeitpunkt der Mängelrüge dem Kunden erkennbar war.

5) Sollte sich der Kunde im Zeitpunkt der Mängelrüge im Zahlungsverzug befinden, können wir die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die fällige Vergütung abzüglich eines Betrages, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an uns entrichtet hat.

6) Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung von Simplyfind ist erst zulässig, wenn uns eine angemessene Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist.

7) Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt oder wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

8) Für Funktionen, Dienste, Software oder andere Angebote, die von uns ausdrücklich als Beta-Version zur Verfügung gestellt werden, sind Mangelansprüche ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz vorzuwerfen ist. Der Kunde darf Beta-Versionen nur einsetzen, wenn Mängel der Leistung, das Ausbleiben der Leistung sowie der Verlust von Daten keinen Schaden für den Kunden oder Dritte mit sich bringen können.

9) Für Mangelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Die Verkürzung gilt nicht für Mangelansprüche, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mangelansprüchen gelten die Regelungen zur Haftung.

19. Schutzrechtsverletzung

1) Wir gewährleisten, dass durch die vertragsgemäße Nutzung von Simplyfind Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

2) Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder Simplyfind auf eigene Kosten so abändern, dass unter Einhaltung der dem Kunden geschuldeten Leistungen keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.

20. Haftung

1) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.

2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf.

3) Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach Absatz 2 beträgt ein Jahr.

4) Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

5) Wir haften nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit oder Eignung von Inhalten, die von Kunden, Recruiting-Partnern, Unternehmen, Kandidaten oder sonstigen Nutzern bereitgestellt werden. Wir haften nicht für Einstellungsentscheidungen, Ablehnungen, Beschäftigungsbedingungen, Vergütungen, arbeitsrechtliche Maßnahmen, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Einordnungen der Nutzer.

6) Wir haften nicht dafür, dass über Simplyfind eine bestimmte Anzahl an Recruiting-Mandaten, Kandidaten, Interviews, Einstellungen, Umsätzen, Zugriffen oder sonstigen Erfolgen erzielt wird, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

21. Datenschutz

1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden mittels Simplyfind gilt der nachfolgende Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO.

2) Im Übrigen ist jede Partei verpflichten, für die von ihr unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen und die Nutzung von Simplyfind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Sofern Simplyfind den Nutzern Funktionen zur Verfügung stellt, um datenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen, obliegt es dem Nutzer zu prüfen, ob diese den gesetzlichen Anforderungen genügen, um die vom Nutzer beabsichtigte Verarbeitung vornehmen zu können.

3) Nutzer sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn ihnen eine Datenschutzverletzung bekannt wird, die Plattformdaten, Kandidatendaten oder andere über Simplyfind verarbeitete personenbezogene Daten betrifft.

22. Aufrechnung und Abtretung

1) Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.

2) Die Abtretung von Rechten oder die Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.

23. Höhere Gewalt

1) Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, soweit und solange sie an der Erbringung der Leistung aufgrund eines Aktes höherer Gewalt gehindert ist (die „verhinderte Leistung"). Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet. Wenn sich eine Partei auf das Vorliegen eines Aktes höherer Gewalt beruft, wird auch die andere Partei temporär von den von ihr insoweit geschuldeten Leistungen frei, sofern und soweit diese die Gegenleistung der verhinderten Leistung sind oder diese nur aufbauend auf oder zusammen mit der verhinderten Leistung erbracht werden können.

2) Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwetter, Umweltkatastrophen, Cyber-Angriffe auf die IT-Infrastruktur einer Partei, die trotz Einhaltung angemessener und branchenüblicher IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten, sowie für Leistungsverhinderungen aufgrund staatlicher Anordnungen, Rohstoffmangel oder daraus resultierender allgemeiner Störungen in Lieferketten.

3) Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat

a) die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache, die Gründe hierfür und die Auswirkungen zu informieren;

b) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;

c) angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages möglichst zu minimieren;

d) die andere Partei regelmäßig über die Fortdauer des Ereignisses und die voraussichtliche weitere Entwicklung zu informieren;

e) die andere Partei unverzüglich in Textform über den Wegfall des Ereignisses zu informieren.

24. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

1) Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Sachliche Gründe können insbesondere Änderungen der Plattform, der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Anforderungen, Sicherheitsanforderungen oder Geschäftsprozesse sein.

2) Wir haben hierfür den Kunden in Textform an die in seinem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse oder über die Plattform über die Absicht der Änderung, die geänderten Regelungen und das Bestehen sowie die Ausübung des Widerspruchsrechts zu informieren.

3) Eine entsprechende Information sowie die Möglichkeit zum Widerspruch bzw. zur Zustimmung kann auch bei Anmeldung des Kunden zu dem Kundenbereich erfolgen.

4) Macht der Kunde vor Ablauf der Ankündigungsfrist von dem Widerspruchsrecht Gebrauch, finden die bisherigen Geschäftsbedingungen unverändert Anwendung. Andernfalls finden mit Ablauf der Ankündigungsfrist die neuen Geschäftsbedingungen Anwendung.

5) Wir sind berechtigt, den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag im Falle des Widerspruchs mit der vereinbarten Frist zu kündigen.

25. Schlussbestimmungen

1) Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.

2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

3) Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.

4) Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist an unserem Sitz.



Stand: 01.07.2026